Barrierefreiheits-Overlays: Die FTC-Anordnung gegen accessiBe
FTC-Anordnung 2025: accessiBe muss wegen WCAG-Versprechen 1 Mio. US-Dollar zahlen. Was sie regelt, was nicht und was Shops mit Overlays tun sollten.
FixReports Redaktion8 Min. Lesezeit
Im April 2025 hat die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC) eine Anordnung (Order) endgültig erlassen, die accessiBe, den Anbieter des Overlays accessWidget, zur Zahlung von 1 Million US-Dollar verpflichtet. Außerdem darf accessiBe nicht mehr behaupten, seine automatisierten Produkte könnten jede Website WCAG-konform machen, sofern es dafür keine fundierten und verlässlichen Belege hat. Die FTC warf dem Unternehmen vor, dass das Widget nicht alle Websites konform machte und dass bezahlte Rezensionen als unabhängige ausgegeben wurden. Für Shopbetreiber lautet die praktische Lehre: Ein Overlay-Skript ersetzt nicht die Korrektur des Codes Ihres Themes, und das Konformitätsversprechen eines Anbieters ist kein Beleg dafür, dass Ihr Shop konform ist. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die FTC gab die Beschwerde und den Entwurf der Anordnung am 3. Januar 2025 bekannt (Abstimmung 5:0) und genehmigte die endgültige Anordnung am 22. April 2025 (Abstimmung 3:0) (FTC (öffnet in einem neuen Tab)).
- Die Anordnung untersagt unbelegte Behauptungen, die automatisierten Produkte von accessiBe machten jede Website WCAG-konform oder hielten sie dauerhaft konform. Sie gilt, mit Ausnahmen, 20 Jahre lang (FTC-Analyse (öffnet in einem neuen Tab)).
- Die Beschwerde nennt für Shops relevante Fehler auf Websites mit dem Widget, darunter Meldungen zum Warenkorb, die ein Screenreader nicht ansagte, und Produktfilter, die sich nicht bedienen ließen.
- Die Anordnung bindet nur accessiBe. Sie verbietet keine Overlays und entscheidet nicht darüber, ob jemand nach dem ADA haftet.
- UsableNet zählte 2025 jeden Monat 95 bis 155 Klagen gegen Unternehmen, die Barrierefreiheits-Widgets einsetzten (UsableNet (öffnet in einem neuen Tab)).
Was hat accessiBe laut FTC falsch gemacht?
Die FTC warf accessiBe vor, falsche oder unbelegte Behauptungen aufgestellt zu haben, accessWidget könne jede Website WCAG-konform machen, und bezahlte Werbung als unabhängige Rezensionen getarnt zu haben.
Laut der Beschwerde (öffnet in einem neuen Tab) erklärte accessiBe Käufern, dass „eine Zeile Code“ eine Website sofort mit 30 % der WCAG-Anforderungen konform mache und dass die KI des Unternehmens die übrigen 70 % innerhalb von 48 Stunden erledige und die Website danach alle 24 Stunden erneut scanne, um sie konform zu halten. Der Beschwerde zufolge war der Großteil der verkauften Abonnements der Standard-Tarif für 49 US-Dollar im Monat oder 490 US-Dollar im Jahr, und Agenturpartner erhielten für den Weiterverkauf 20 % Rabatt. Ein Screenshot der Preisseite in der Beschwerde bewirbt außerdem für alle Tarife ein „Litigation Support Package“, also ein Unterstützungspaket für Rechtsstreitigkeiten.
Die Beschwerde umfasste drei Vorwürfe:
- Falsche oder unbelegte Leistungsversprechen, das Produkt mache jede Website WCAG-konform und halte sie konform.
- Irreführend aufgemachte Werbung, also bezahlte Artikel, die als unabhängige Rezensionen dargestellt wurden. Laut FTC zahlte accessiBe 1.900 US-Dollar für eine Rezension in einem Webdesign-Blog und gab sie vor der Veröffentlichung frei.
- Nicht offengelegte wesentliche Verbindungen zwischen accessiBe und den Rezensenten.
Was verlangt die endgültige Anordnung?
Die Anordnung schränkt ein, was accessiBe behaupten darf, schreibt bestimmte Offenlegungen und eine Zahlung von 1 Million US-Dollar vor und erlegt dem Unternehmen für 20 Jahre Compliance-Pflichten auf.
| Bestimmung | Was sie verlangt |
|---|---|
| I | Keine Behauptungen ohne fundierte und verlässliche Belege, die automatisierten Produkte könnten jede Website WCAG-konform machen oder sie konform halten, wenn sich Inhalte ändern |
| II | Keine falsche Darstellung wesentlicher Tatsachen wie Gesamtkosten, Einschränkungen oder Leistung |
| III | Bewertungen oder Artikel Dritter nicht als unabhängige Meinungen darstellen, wenn sie es nicht sind |
| IV | Klare Offenlegung unerwarteter wesentlicher Verbindungen zu Fürsprechern (Endorsers) |
| V | Bevor ein Kunde bezahlt, ein klarer Hinweis, dass die Produkte keine Barrieren auf Domains oder Subdomains Dritter beheben, die das Produkt nicht ebenfalls einsetzen |
| VI bis VIII | Zahlung von 1.000.000 US-Dollar und Herausgabe von Kundendaten für Entschädigungen |
| IX bis XIII | Bestätigungen, Compliance-Berichte, Aufbewahrung von Unterlagen und eine Laufzeit von 20 Jahren |
Quelle: FTC Analysis of Proposed Consent Order to Aid Public Comment (öffnet in einem neuen Tab).
Bestimmung V ist für Shops wichtig. Checkout-, Zahlungs-, Bewertungs-, Buchungs- oder Support-Tools laufen oft auf einer anderen Domain. Die Beschwerde beschreibt Websites, die Nutzer zum Abschluss eines Kaufs oder einer Reservierung auf eine externe Domain schickten, auf der das Widget fehlte und die Seiten nicht barrierefrei waren. Kunden mit Behinderung konnten dort möglicherweise nicht kaufen.
Laut FTC kann die 1 Million US-Dollar für Rückerstattungen an Verbraucher verwendet werden (FTC, 3. Januar 2025 (öffnet in einem neuen Tab)). Ob es ein Rückerstattungsprogramm gibt, prüfen Sie direkt auf der Rückerstattungsseite der FTC (öffnet in einem neuen Tab).
Welche Probleme fand die FTC auf Websites mit dem Overlay?
Die Beschwerde beschreibt Fehler der Stufen A und AA auf Websites mit accessWidget, mehrere davon bei Shopfunktionen.
- Ein Screenreader sagte nicht an, wenn ein Artikel in den Warenkorb gelegt wurde oder wenn in einem Formular ein Pflichtfeld fehlte (4.1.3, 3.3.1).
- Kunden konnten Produktfilter wie Farbe und Größe bei Kleidung nicht auswählen.
- Eine 5-Sterne-Bewertungsgrafik wurde als „previous“-Button vorgelesen.
- Menü-Buttons meldeten den falschen Zustand (aufgeklappt oder zugeklappt).
- Tastaturfallen, fehlende Fokusindikatoren und ungenaue Labels (2.1.1, 2.4.7, 1.3.1).
- Fehlende, ungenaue oder nichtssagende Alternativtexte. Ein Produktbild eines Kleidungsstücks wurde als lange, dateinamenartige Zeichenfolge angesagt (1.1.1).
Die Beschwerde gibt außerdem an, dass die eigenen Tester von accessiBe bei manuellen Tests von Websites mit dem Widget auf fast allen davon Fehler fanden.
Macht die FTC-Anordnung Overlays illegal?
Nein. Die Anordnung ist ein Vergleich mit einem einzelnen Unternehmen über dessen Werbung und Empfehlungen (Endorsements).
Sie verbietet keine Overlays, entscheidet nicht darüber, ob eine Website den ADA erfüllt, und bindet keine anderen Anbieter. Für andere Anbieter gilt aber weiterhin das allgemeine Verbot irreführender Aussagen im FTC Act, und die Leitlinien der FTC für Unternehmen zu diesem Fall (öffnet in einem neuen Tab) raten Firmen, Belege dafür zu haben, dass ein Produkt wie versprochen funktioniert, bevor sie es bewerben. Dieselbe Sorgfalt empfiehlt sich für die eigene Erklärung zur Barrierefreiheit eines Shops.
Warum beheben Overlays die eigentlichen Probleme nicht?
Ein Overlay läuft als Skript über Ihrer bestehenden Seite; es ändert nicht den Quellcode des Themes, der jede Produkt-, Kollektions- und Warenkorbseite erzeugt.
Die FTC-Beschwerde beschreibt Overlays als Werkzeuge für vorübergehende Änderungen an der Oberfläche, etwa am Kontrast oder an der Textgröße, die den Code einer Website nicht dauerhaft verändern sollen. Das Overlay Fact Sheet (öffnet in einem neuen Tab), das bei unserer Prüfung im Oktober 2026 mehr als 1.000 Unterzeichner aufführte, hält fest, dass automatische Reparaturen bei Alternativtexten für Bilder, Formular-Labels, Fehlerbehandlung und Tastaturbedienung unzuverlässig sind und dass kein Overlay eine Website vollständig konform mit einem bestehenden Standard für Barrierefreiheit machen kann. Es berichtet außerdem, dass Overlays mit den Screenreadern und anderen assistiven Technologien kollidieren können, die Menschen bereits nutzen.
Europäische Behindertenverbände sehen das genauso. In einer gemeinsamen Erklärung vom 17. Mai 2023 (öffnet in einem neuen Tab) stellten das European Disability Forum und die International Association of Accessibility Professionals fest, dass Overlays Websites nicht konform mit dem europäischen Barrierefreiheitsrecht machen und die assistiven Technologien der Nutzer stören können. Das ist für Shops wichtig, die in die EU verkaufen, denn dort gilt der European Accessibility Act seit dem 28. Juni 2025 für den elektronischen Geschäftsverkehr (AccessibleEU (öffnet in einem neuen Tab)).
Senken Overlays das Risiko einer ADA-Klage?
Die verfügbaren Daten sprechen dagegen.
Der Jahresbericht 2025 von UsableNet zählte jeden Monat zwischen 95 und 155 Klagen gegen Unternehmen, die Barrierefreiheits-Widgets einsetzten, nach unserer Summe der Monatswerte etwa 1.400 im ganzen Jahr. UsableNet kommt zu dem Schluss, dass Widgets Probleme auf Code-Ebene in der Regel nicht beheben und wenig Schutz vor Ansprüchen bieten. Ein Sachverständiger der Klägerseite testet, worauf jemand mit Screenreader oder Tastatur tatsächlich stößt, und ein Overlay kann genau diese Barrieren bestehen lassen.
Was sollten Shopbetreiber mit einem Overlay jetzt tun?
Ob Sie das Overlay behalten oder entfernen, entscheiden Sie selbst. Verlassen Sie sich aber nicht mehr darauf, um konform zu sein, und beheben Sie die Barrieren in Ihrem Code.
- Lesen Sie nach, was der Anbieter versprochen hat. Suchen Sie in Ihrem Vertrag und auf den Seiten des Anbieters nach Formulierungen wie „in 48 Stunden konform“, „Zertifikat“ oder „Litigation Support“ und fordern Sie Belege dafür an.
- Testen Sie mit ausgeschaltetem Overlay. Gehen Sie per Tastatur von der Startseite zu einem Produkt, wählen Sie eine Variante, legen Sie sie in den Warenkorb und erreichen Sie den Checkout-Button. Wiederholen Sie das dann mit einem Screenreader wie VoiceOver oder NVDA. Unser kostenloser Scan führt als Ausgangspunkt axe-core auf einer Start-, Kollektions-, Produkt-, Warenkorb- und Inhaltsseite aus.
- Testen Sie mit eingeschaltetem Overlay. Prüfen Sie, ob die Werkzeugleiste des Widgets den Fokus an sich zieht, Buttons ohne Label hinzufügt oder verändert, was ein Screenreader ansagt.
- Beziehen Sie Domains Dritter ein. Listen Sie jeden externen Checkout-, Zahlungs-, Bewertungs-, Buchungs- und Chatdienst auf und testen Sie deren Barrierefreiheit oder fragen Sie die Anbieter danach.
- Korrigieren Sie zuerst die Templates. Produkt-, Kollektions- und Warenkorb-Templates wiederholen sich auf Hunderten von Seiten, daher wirkt jede Korrektur dort am stärksten.
- Überprüfen Sie Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit. Streichen Sie Behauptungen vollständiger Konformität, die Sie nicht belegen können, und bieten Sie eine Möglichkeit, Barrieren zu melden.
Wenn Sie eine priorisierte Liste möchten: Der Barrierefreiheits-Report testet bis zu 25 Seiten gegen WCAG 2.2 A und AA, enthält einen Einkaufstest nur per Tastatur bis zum Checkout-Button und liefert Code im Vorher-nachher-Vergleich. Kein Tool und kein Report garantiert ADA-Konformität oder verhindert eine Klage.
Häufig gestellte Fragen
Hat die FTC Barrierefreiheits-Overlays verboten?
Nein. Die Anordnung gilt für accessiBe Inc. und accessiBe Ltd. und schränkt deren Werbeaussagen ein; sie verbietet keine Overlays und urteilt nicht über die Produkte anderer Anbieter.
Wie viel musste accessiBe zahlen?
Die endgültige Anordnung, genehmigt am 22. April 2025, verpflichtet accessiBe zur Zahlung von 1 Million US-Dollar, die laut FTC für Rückerstattungen an Verbraucher verwendet werden kann.
Ist mein Shop konform, wenn er ein Overlay nutzt?
Allein deshalb nicht. Laut FTC verfehlten Websites mit accessWidget weiterhin Kriterien der Stufen A und AA, deshalb müssen Sie Ihre eigenen Seiten testen.
Sollte ich mein Overlay entfernen?
Das entscheiden Sie selbst. Entscheidend ist, dass Ihr Theme, Ihre Inhalte und Ihre Apps auch ohne das Overlay mit Tastatur und Screenreader funktionieren und dass das Widget assistive Technologien nicht stört.
Helfen Overlays bei der Umsetzung des European Accessibility Act?
Das European Disability Forum und die International Association of Accessibility Professionals erklären, dass Overlays Websites nicht konform mit dem europäischen Barrierefreiheitsrecht machen. Der verlässliche Weg ist, den zugrunde liegenden Code zu korrigieren.
Quellen
- FTC Order Requires Online Marketer to Pay $1 Million for Deceptive Claims that its AI Product Could Make Websites Compliant with Accessibility Guidelines (öffnet in einem neuen Tab), Federal Trade Commission, 3. Januar 2025
- FTC Approves Final Order Requiring accessiBe to pay $1 Million (öffnet in einem neuen Tab), Federal Trade Commission, 22. April 2025
- In the Matter of accessiBe Inc. and accessiBe Ltd., Beschwerde (complaint) (öffnet in einem neuen Tab), Federal Trade Commission, 3. Januar 2025
- Analysis of Proposed Consent Order to Aid Public Comment (öffnet in einem neuen Tab), Federal Trade Commission, 3. Januar 2025
- Fallseite accessiBe Inc. (öffnet in einem neuen Tab), Federal Trade Commission, zuletzt aktualisiert am 22. April 2025
- A million-dollar blunder: How the FTC's settlement with software provider accessiBe can help your business avoid similar missteps (öffnet in einem neuen Tab), Federal Trade Commission, 23. April 2025
- Recent FTC Cases Resulting in Refunds (öffnet in einem neuen Tab), Federal Trade Commission, abgerufen am 22. Oktober 2026
- 2025 Year-End Digital Accessibility Lawsuit Report (öffnet in einem neuen Tab), UsableNet, Daten bis zum 15. Dezember 2025
- Overlay Fact Sheet (öffnet in einem neuen Tab), overlayfactsheet.com, abgerufen am 22. Oktober 2026
- Accessibility overlays don't guarantee compliance with European legislation (öffnet in einem neuen Tab), European Disability Forum und International Association of Accessibility Professionals, 17. Mai 2023
- A new era for inclusion begins: the EAA enters into force (öffnet in einem neuen Tab), AccessibleEU (Europäische Kommission), 27. Juni 2025
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