European Accessibility Act und Onlineshops: Was seit Juni 2025 gilt

Seit dem 28. Juni 2025 gilt der EAA für Onlineshops mit EU-Kunden: Anwendungsbereich, Ausnahme für Kleinstunternehmen, EN 301 549, WCAG und Pflichtangaben.

FixReports Redaktion11 Min. Lesezeit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die für Verbraucher in der EU erbracht werden. Darunter fallen die meisten Onlineshops, die an Kunden in der EU verkaufen. Shops im Anwendungsbereich müssen ihre Website und ihre Apps barrierefrei gestalten, Informationen zur Barrierefreiheit von Produkten weitergeben, die ihre Lieferanten bereitstellen, Anmelde- und Zahlungsfunktionen barrierefrei halten und Informationen veröffentlichen, die erläutern, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Jeder Mitgliedstaat setzt die Vorschriften über sein eigenes nationales Recht durch, daher unterscheiden sich zuständige Behörden und Sanktionen von Land zu Land.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr sind in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie aufgeführt, und die Vorschriften gelten für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden (Richtlinie (EU) 2019/882 (öffnet in einem neuen Tab)).
  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR), sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen (Artikel 3 Nummer 23 und Artikel 4 Absatz 5).
  • EN 301 549 V4.1.1, angenommen am 24. August 2026, wurde zur Unterstützung des EAA erarbeitet und richtet ihren Web-Abschnitt an WCAG 2.2 aus (ETSI (öffnet in einem neuen Tab)).
  • Dienstleistungserbringer müssen die Informationen zur Barrierefreiheit in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein ähnliches Dokument aufnehmen (Artikel 13 Absatz 2 und Anhang V).
  • Die Sanktionen sind national geregelt: in Irland (öffnet in einem neuen Tab) bis zu 60.000 EUR bei einer Verurteilung im Anklageverfahren (on indictment), in Deutschland (öffnet in einem neuen Tab) Bußgelder bis zu 100.000 EUR für das Anbieten einer nicht konformen Dienstleistung.

Dieser Beitrag fasst die Richtlinie und zwei nationale Gesetze mit Stand vom 22. Oktober 2026 zusammen und ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Entscheidungen anwaltlich prüfen, und zwar von jemandem, der das Recht der Länder kennt, in die Sie verkaufen.

Gilt der European Accessibility Act für Onlineshops?

Ja, wenn der Shop an Verbraucher in der EU verkauft und kein Kleinstunternehmen ist.

Nach Artikel 3 Nummer 30 der Richtlinie sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr Ferndienstleistungen, die über Websites und über auf Mobilgeräten angebotene Dienste auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Laut Erwägungsgrund 43 gelten die Pflichten für den elektronischen Geschäftsverkehr für den Online-Verkauf jeglicher Produkte oder Dienstleistungen. Das umfasst Ihr Shop-Frontend, eine etwaige Shopping-App und den gesamten Weg von der Produktseite bis zur abgeschlossenen Bestellung.

Drei Grenzen bestimmen den Anwendungsbereich:

  • Nur Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu Zwecken kauft, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Artikel 3 Nummer 22). Ein Shop, der ausschließlich an Unternehmen verkauft, fällt nicht unter die Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr.
  • Fristen. Die Mitgliedstaaten mussten ihre Gesetze bis zum 28. Juni 2022 erlassen und sie ab dem 28. Juni 2025 anwenden (Artikel 31).
  • Bestimmte Inhalte sind ausgenommen. Artikel 2 Absatz 4 nimmt aufgezeichnete Audio- und Videoinhalte sowie Dateien von Büroanwendungen aus, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, außerdem archivierte Inhalte, die nach diesem Datum nicht mehr aktualisiert werden, und Inhalte von Dritten, die das Unternehmen weder finanziert noch entwickelt noch kontrolliert.

Welche Onlineshops sind vom EAA ausgenommen?

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen an Dienstleistungen und den damit verbundenen Pflichten ausgenommen (Artikel 4 Absatz 5).

Ein Kleinstunternehmen beschäftigt weniger als 10 Personen und hat einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR (Artikel 3 Nummer 23). Laut Erwägungsgrund 53 müssen Unternehmen die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission und die Rechtsprechung, die Umgehungen verhindern soll, tatsächlich erfüllen. Prüfen Sie daher genau, wie die Definition auf Sie anzuwenden ist, wenn Ihr Shop zu einer größeren Unternehmensgruppe gehört.

Es gibt weitere Erleichterungen, sie sind aber mit Dokumentationsaufwand verbunden:

ErleichterungVoraussetzungWas Sie tun müssenQuelle
Ausnahme für KleinstunternehmenWeniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahresumsatz oder JahresbilanzsummeNichts nach den Vorschriften für DienstleistungenArt. 4 Abs. 5, Art. 3 Nr. 23
Grundlegende VeränderungDie Einhaltung würde die Wesensmerkmale der Dienstleistung grundlegend verändernBeurteilung dokumentieren, fünf Jahre aufbewahren und die Behörde informierenArt. 14 Abs. 1 bis 3 und Abs. 8
Unverhältnismäßige BelastungDie Kosten überwiegen den Nutzen nach den Kriterien in Anhang VIWie oben; zusätzlich die Beurteilung mindestens alle fünf Jahre erneuernArt. 14 Abs. 2 bis 8, Anhang VI
ÜbergangszeitraumDienstleistungen mit Produkten, die bereits vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig eingesetzt wurden; vor diesem Datum geschlossene VerträgeGilt längstens bis zum 28. Juni 2030Art. 32 Abs. 1

Wer externe Mittel zur Verbesserung der Barrierefreiheit erhalten hat, kann sich nicht auf eine unverhältnismäßige Belastung berufen (Artikel 14 Absatz 6). Artikel 32 bezieht sich auf Produkte, die zur Erbringung einer Dienstleistung eingesetzt werden, und auf bestehende Verträge. Klären Sie deshalb mit Ihrer Rechtsberatung, bevor Sie sich für ein Shop-Frontend darauf stützen.

Wie hängen EN 301 549 und WCAG zusammen?

EN 301 549 ist die europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT, und ihr Web-Abschnitt (Abschnitt 9) baut auf WCAG auf.

Nach Artikel 15 wird bei einer Dienstleistung, die einer harmonisierten Norm entspricht, deren Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, vermutet, dass sie die von dieser Norm abgedeckten Anforderungen erfüllt. EN 301 549 V4.1.1 (2026-09) wurde im Rahmen des Normungsauftrags C(2022) 6456 der Kommission zur Unterstützung des EAA erarbeitet. Laut ihrem Vorwort greift die Konformitätsvermutung, sobald die Fundstelle der Norm im Amtsblatt im Rahmen der Richtlinie veröffentlicht ist. Diese Veröffentlichung konnten wir mit Stand vom 22. Oktober 2026 nicht bestätigen; prüfen Sie das also, bevor Sie sich darauf stützen. Die Vorgängerversion V3.2.1 (2021) wurde für die Web-Accessibility-Richtlinie erarbeitet, die für Websites öffentlicher Stellen gilt.

Für einen Webshop sind folgende Teile relevant:

  • Abschnitt 9 (Web). In V4.1.1 ist die Konformität mit WCAG 2.2 Stufe AA gleichbedeutend mit der Konformität mit den Abschnitten 9.1 bis 9.4 sowie den Konformitätsanforderungen in Abschnitt 9.6.
  • WCAG 2.2. Laut der Norm ist die W3C-Empfehlung (öffnet in einem neuen Tab) (aktuelle Fassung vom 12. Dezember 2024) identisch mit ISO/IEC 40500:2025.
  • Die Richtlinie selbst. Anhang I Abschnitt III Buchstabe c verlangt, dass Websites und mobile Apps „auf kohärente und angemessene Weise“ barrierefrei gestaltet werden, und zwar nach denselben vier Prinzipien, nach denen auch WCAG aufgebaut ist.

WCAG 2.2 Stufe AA ist damit das praktische Prüfziel für einen Shop. Die Richtlinie umfasst aber auch Punkte, die eine Webnorm nicht prüfen kann, etwa barrierefreie Informationen zur Dienstleistung und barrierefreie Unterstützungsdienste (Anhang I Abschnitt III Buchstaben b und d).

Was verlangt der EAA konkret im E-Commerce?

Anhang I legt allgemeine Anforderungen für alle Dienstleistungen fest (Abschnitt III) und drei zusätzliche für den elektronischen Geschäftsverkehr (Abschnitt IV Buchstabe g).

AnforderungWo sie im Shop zum Tragen kommtQuelle
Barrierefreie Website und mobile AppTheme, Templates, Apps, die Oberflächenelemente hinzufügenAnhang I, III Buchst. c
Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung in barrierefreien FormatenSeiten zu Versand, Rückgabe und HilfeAnhang I, III Buchst. b
Unterstützungsdienste, die Informationen zur Barrierefreiheit geben, sofern Sie solche anbietenKundenservice, Chat, TelefonAnhang I, III Buchst. d
Informationen zur Barrierefreiheit der Produkte, wenn der verantwortliche Wirtschaftsakteur sie bereitstelltProduktseitenAnhang I, IV Buchst. g Ziff. i
Barrierefreie Identifizierungs-, Sicherheits- und ZahlungsfunktionenLogin, Kundenkonto, CheckoutAnhang I, IV Buchst. g Ziff. ii
Identifizierungsmethoden, elektronische Signaturen und Zahlungsdienste, die denselben Prinzipien entsprechenZahlungs- und VerifizierungsschritteAnhang I, IV Buchst. g Ziff. iii

Der Punkt zu den Produktinformationen wird leicht übersehen: Wenn ein Hersteller Informationen zur Barrierefreiheit eines Produkts bereitstellt, sollte Ihr Produktangebot diese weitergeben.

Welche Informationen zur Barrierefreiheit muss ein Onlineshop veröffentlichen?

Sie müssen Informationen veröffentlichen, die erläutern, wie Ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, und zwar in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem ähnlichen Dokument.

Nach Artikel 13 Absatz 2 müssen Dienstleistungserbringer diese Informationen gemäß Anhang V erstellen, sie der Allgemeinheit in schriftlicher und mündlicher Form bereitstellen, auch in einer für Menschen mit Behinderungen barrierefreien Form, und sie so lange aufbewahren, wie die Dienstleistung angeboten wird. Laut Anhang V sollen die Informationen gegebenenfalls Folgendes enthalten:

  1. Eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreien Formaten.
  2. Die Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind.
  3. Eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Anforderungen aus Anhang I erfüllt.

Anhang V verlangt außerdem, dass Sie darlegen, wie Ihre Prozesse zur Erbringung und Überwachung der Dienstleistung deren Konformität sicherstellen. Ein praktischer Ansatz ist eine Seite zur Barrierefreiheit, die im Footer verlinkt und in Ihren AGB referenziert ist und Folgendes angibt:

  • die Norm, nach der Sie testen (zum Beispiel WCAG 2.2 Stufe AA oder EN 301 549);
  • wie Stöbern, Warenkorb, Checkout und Bezahlung mit assistiven Technologien funktionieren;
  • bekannte Probleme und den alternativen Weg, jede betroffene Aufgabe zu erledigen;
  • wie Kunden Unterstützung zur Barrierefreiheit erhalten, einschließlich eines nicht schriftlichen Kanals;
  • wann Sie die Website zuletzt überprüft haben und wie oft Sie erneut testen.

Erfüllt Ihre Dienstleistung die Anforderungen nicht, verlangt Artikel 13 Absatz 4 Korrekturmaßnahmen und die Unterrichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen die Dienstleistung erbracht wird.

Wer setzt den EAA durch, und welche Sanktionen drohen?

Jeder Mitgliedstaat benennt seine eigenen Behörden und legt seine eigenen Sanktionen fest, daher unterscheidet sich die Durchsetzung von Land zu Land.

Die Mitgliedstaaten müssen Dienstleistungen kontrollieren, Beschwerden nachgehen und Korrekturmaßnahmen überprüfen (Artikel 23) und es Verbrauchern oder Organisationen, die in ihrem Namen handeln, ermöglichen, nach nationalem Recht vorzugehen (Artikel 29). Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und die Schwere des Verstoßes sowie die Zahl der betroffenen Personen berücksichtigen (Artikel 30).

Zwei nationale Beispiele, Stand 22. Oktober 2026:

LandNationales GesetzZuständige Behörde für den E-CommerceHöchstsanktion
IrlandS.I. No. 636 of 2023 (öffnet in einem neuen Tab)Competition and Consumer Protection CommissionGeldstrafe der Klasse A (Class A fine) oder 6 Monate Freiheitsstrafe bei Verurteilung im summarischen Verfahren; bis zu 60.000 EUR oder 18 Monate bei Verurteilung im Anklageverfahren (on indictment)
DeutschlandBarrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG § 37 (öffnet in einem neuen Tab))MLBF, eine gemeinsame Behörde der Bundesländer, seit dem 26. September 2025 vollständig zuständig (Gewerbeaufsicht Bayern (öffnet in einem neuen Tab))Geldbuße bis zu 100.000 EUR für das Anbieten oder Erbringen einer nicht konformen Dienstleistung

Andere Mitgliedstaaten haben andere Behörden und Beträge; prüfen Sie daher jedes Land, in das Sie verkaufen.

Gilt der EAA auch für Onlineshops mit Sitz außerhalb der EU?

Die Begriffsbestimmungen der Richtlinie beschränken die Vorschriften nicht auf Unternehmen mit Sitz in der EU.

Artikel 3 Nummer 4 definiert einen Dienstleistungserbringer als jede natürliche oder juristische Person, die eine Dienstleistung auf dem Unionsmarkt erbringt oder anbietet, eine solche Dienstleistung für Verbraucher in der Union zu erbringen. Die Pflichten bestehen gegenüber den Behörden der Mitgliedstaaten, in denen die Dienstleistung erbracht wird (Artikel 13 Absatz 4 und Artikel 14 Absatz 8). Wenn Sie gezielt aus Großbritannien, den USA, der Türkei oder einem anderen Land an Verbraucher in der EU verkaufen, planen Sie so, als würden die Vorschriften für Sie gelten, und lassen Sie Ihre Situation anwaltlich klären.

Was sollten Shopify- und WooCommerce-Shops zuerst prüfen?

Beginnen Sie mit den Teilen des Shops, die Sie selbst kontrollieren, denn dort fallen die meisten Korrekturen an.

Shopify

Die Erklärung zur Barrierefreiheit (öffnet in einem neuen Tab) von Shopify (zuletzt aktualisiert am 7. Juli 2025) führt den Checkout als nach WCAG 2.2 A/AA getestet auf und weist darauf hin, dass Händler die vollständige Kontrolle über ihren Theme-Code haben. Damit sind Sie verantwortlich für:

  1. Theme-Templates: Startseite, Kollektions-, Produkt-, Warenkorb- und Suchseiten.
  2. Apps, die Oberflächenelemente hinzufügen, etwa Bewertungs-Widgets, Pop-ups und Chat.
  3. Inhalte: Alternativtexte für Bilder, Linktexte, Überschriften und Farbkontraste.
  4. Eine Seite mit Informationen zur Barrierefreiheit, die im Footer und in Ihren AGB verlinkt ist.

WooCommerce

WooCommerce gibt an, dass Version 10.0 (14. Juli 2025) vollständig konform mit WCAG 2.2 Stufe AA (öffnet in einem neuen Tab) ist, wenn sie mit dem WordPress-Core oder einem Accessibility-Ready-Theme verwendet wird. Die Tipps für Shop-Betreiber (öffnet in einem neuen Tab) empfehlen ein Accessibility-Ready-Theme, Erweiterungen vor der Installation zu testen und zu prüfen, ob Sie ohne Maus suchen, Produkte in den Warenkorb legen und zur Kasse gehen können. Themes, Page-Builder und Checkout-Plugins können diese Grundlage wieder zunichtemachen; testen Sie den Shop daher so, wie Ihre Kunden ihn sehen.

Ein kostenloser Scan zeigt, welche automatisierten Prüfungen auf Ihren Seiten fehlschlagen. Der EAA-Readiness-Report ordnet diese Fehler Abschnitt 9 der EN 301 549 zu und erstellt einen Entwurf der oben beschriebenen Informationen zur Barrierefreiheit, den Sie anschließend prüfen. Automatisierte Prüfungen allein können keine Konformität bestätigen; ergänzen Sie sie daher um manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader.

Häufig gestellte Fragen

Seit wann gilt der European Accessibility Act für Onlineshops?

Er gilt seit dem 28. Juni 2025. Nach Artikel 31 der Richtlinie (EU) 2019/882 mussten die Mitgliedstaaten bis zum 28. Juni 2022 nationale Gesetze erlassen und diese ab dem 28. Juni 2025 anwenden.

Ist mein kleiner Onlineshop vom EAA ausgenommen?

Von den Anforderungen an Dienstleistungen ist er ausgenommen, wenn Ihr Unternehmen ein Kleinstunternehmen ist: weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR. Oberhalb dieser Größe gelten die Vorschriften, vorbehaltlich dokumentierter Beurteilungen zu einer grundlegenden Veränderung oder einer unverhältnismäßigen Belastung.

Welche WCAG-Version verlangt der EAA?

Die Richtlinie selbst nennt keine WCAG-Version. EN 301 549 V4.1.1, die zur Unterstützung des EAA erarbeitet wurde, richtet ihre Web-Anforderungen an WCAG 2.2 Stufe AA aus. Damit ist WCAG 2.2 AA das praktische Ziel für einen Onlineshop.

Welche Informationen zur Barrierefreiheit muss ein Onlineshop bereitstellen?

Eine Beschreibung, wie Ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, veröffentlicht in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem ähnlichen Dokument. Laut Anhang V soll sie die Dienstleistung in barrierefreien Formaten beschreiben, ihre Funktionsweise erläutern und darlegen, wie jede einschlägige Anforderung erfüllt wird.

Gilt der EAA für Shops außerhalb der EU?

Die Richtlinie erfasst alle, die eine Dienstleistung auf dem EU-Markt erbringen oder Verbrauchern in der EU anbieten, und ihre Begriffsbestimmungen setzen keine Niederlassung in der EU voraus. Shops außerhalb der EU, die an Verbraucher in der EU verkaufen, sollten sich rechtlich beraten lassen, wie die nationalen Gesetze auf sie anzuwenden sind.

Quellen